Ich seh das anders. Wenn man nicht nur eine Dudenabfrage startet, sondern auch mal in die Spielregeln schaut, insbesondere in die Scrabbleregeln:
http://www.scrabble.de/pdfs/ScrabbleTurnierReglement.pdf , entdeckt man unter II.5 folgendes:
"Das e der Endung –en kann nach stammauslautendem Vokal (einschließlich Vokal + Dehnungs-h) beim Infinitiv, Partizip II und in der 1./3. Person Plural ausfallen. Beispiele: freun statt freuen, flehn
statt flehen, flohn statt flohen, gesehn statt gesehen, sän statt säen, auszugehn statt auszugehen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für das Partizip I sowie für die Beugungsform des substantivierten Infinitivs (unzulässig: z. B. <die> Gehnden; <des> Gehns)."
Dies verdeutlicht den allgemeinen Hinweis im Duden (K 13), dass Auslassungszeichen nicht erforderlich sind bei gut lesbaren und unmissverständlichen Fällen, z. B. "1. Ein unbetontes -e- im Wortinnern entfällt und die kürzere Form ist im allgemeinen gebräuchlich."